Allgemeine Geschäftsbedingungen von Denny Richter, UPRO Capital, Brucknerstraße 66a, 33803 Steinhagen (nachfolgend „Anbieter“).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Leistungen, die auf upro-capital.com beschrieben und über ein individuelles Angebot beauftragt werden. Dazu gehören insbesondere Automatisierung, KI-Systeme, Webseiten, Apps, Messe-KI, Trading-Ausbildung und Sichtbarkeit.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter Verträge nur auf Grundlage eines eigenen Angebots, das die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und eine Belehrung über ein bestehendes Widerrufsrecht enthält.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Das gilt nicht, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf upro-capital.com ist kein verbindliches Angebot. Auf der Seite selbst wird kein Vertrag geschlossen.
(2) Nach einem Gespräch erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot in Textform. Das Angebot nennt Leistungsumfang, Vergütung, Termine und die Frist, innerhalb derer es angenommen werden kann.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot. Das Angebot legt fest, ob eine Leistung als Werkleistung (zum Beispiel Erstellung einer Webseite, einer App oder eines KI-Systems) oder als Dienstleistung (zum Beispiel Beratung, Ausbildung, Betreuung) geschuldet ist.
(2) Die Trading-Ausbildung vermittelt Wissen und Methoden. Sie ist keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine Finanzportfolioverwaltung. Der Anbieter gibt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen und keine Handelssignale. Anlageentscheidungen trifft der Kunde allein und auf eigenes Risiko.
(3) Der Anbieter erbringt die Leistungen persönlich. Er darf geeignete Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Er bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistung verantwortlich.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Inhalte, Unterlagen, Zugänge und Auskünfte bereit, die für die Leistung nötig sind, und benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann.
(2) Der Kunde versichert, dass er an allen Inhalten, die er zur Verfügung stellt (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Daten), die nötigen Rechte besitzt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Die Rechte des Anbieters aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.
§ 5 Abnahme
(1) Werkleistungen nimmt der Kunde ab, sobald der Anbieter ihre Fertigstellung mitteilt und sie im Wesentlichen dem Angebot entsprechen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Nimmt der Kunde ein Werk produktiv in Betrieb, zum Beispiel durch Veröffentlichung einer Webseite oder Nutzung eines KI-Systems im laufenden Betrieb, gilt dies als Abnahme, sofern er nicht zuvor einen wesentlichen Mangel in Textform gerügt hat.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Auf upro-capital.com werden keine Preise genannt.
(2) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Das Angebot kann Abschlagszahlungen vorsehen; im Übrigen gilt § 632a BGB.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.
§ 7 Leistungen Dritter
(1) Für manche Leistungen sind Dienste Dritter nötig, zum Beispiel Hosting, Domains, App-Stores oder Schnittstellen von KI-Anbietern. Das Angebot nennt, welche Dienste vorgesehen sind und wer die Kosten trägt.
(2) Soweit der Kunde mit einem solchen Anbieter selbst einen Vertrag schließt, gelten dessen Bedingungen. Die Verfügbarkeit und Preisgestaltung dieser Dienste liegen nicht im Einflussbereich des Anbieters und sind nicht Teil seiner Leistung, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
§ 8 KI-Systeme
(1) Bei KI-Systemen schuldet der Anbieter das im Angebot beschriebene System mit den dort beschriebenen Funktionen.
(2) KI-Modelle erzeugen ihre Ausgaben auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Einzelne Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft Ausgaben, bevor er sie veröffentlicht oder Entscheidungen auf sie stützt, und legt fest, wo im Betrieb eine menschliche Prüfung vorgesehen ist.
(3) Der Kunde setzt KI-Systeme nur im Rahmen der geltenden Gesetze ein, insbesondere des Datenschutzrechts und des Wettbewerbsrechts.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Zweck. Das Angebot kann weitergehende Rechte vorsehen.
(2) Allgemeine Bausteine, Vorlagen, Werkzeuge und Kenntnisse, die der Anbieter unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder auch für andere Aufträge nutzt, bleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung des Arbeitsergebnisses nötig ist.
(3) Für Software Dritter, insbesondere Open-Source-Komponenten, gelten deren Lizenzbedingungen.
§ 10 Mängel
(1) Bei Mängeln einer Werkleistung leistet der Anbieter zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung (§ 635 BGB). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz nach § 11 Abs. 1 und nicht, wenn der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Für fortlaufende Leistungen, zum Beispiel Betreuung, Wartung oder Hosting, ergeben sich Laufzeit und Kündigungsfrist aus dem Angebot.
(2) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Vertraulichkeit und Referenz
(1) Beide Seiten behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Auftrags erhalten, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
(2) Der Anbieter nennt den Kunden nur dann als Referenz, wenn der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen beide Seiten vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(2) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung unter upro-capital.com/datenschutz/.
§ 15 Produkte auf eigenen Produktseiten
Für Produkte, die über eigene Produktseiten gebucht oder bezogen werden, zum Beispiel EVE (eve.upro-capital.com) oder Lumi (lumi.upro-capital.com), gelten die Bedingungen und Preise, die auf der jeweiligen Produktseite oder im jeweiligen App-Store ausgewiesen sind. Diese AGB gelten dafür nicht.
Für Abonnements von EVE, die vor dem 26. Oktober 2026 abgeschlossen wurden, gelten weiter die bisherigen Bedingungen unter upro-capital.com/agb/plattformen/.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Stand: 26. Oktober 2026